Die Schuleinschreibung für die neuen Erstklässler findet im März in Präsenz in der Grundschule statt. Die Eltern erhalten dazu rechtzeitig über den Kindergarten eine schriftliche Einladung und Informationen über die Vorgehensweise. Die Kinder nehmen an einem sog. „Schnupper-Unterricht“ teil. Währenddessen erledigen die Eltern die Formalitäten der Schul-Einschreibung.
Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30.09. des laufenden Jahres sechs Jahre alt werden. Die Kinder, die im vergangenen Jahr zurückgestellt wurden und die sog. Korridorkinder vom Vorjahr werden automatisch mit aufgenommen. Die Eltern werden von der Schule oder durch den Kindergarten informiert.
Eine Ausnahme besteht für die Kinder, die in dem „Korridor“ zwischen dem 01.07. und 30.09. sechs Jahre alt werden. Auf Wunsch der Eltern kann die Einschulung dieser Kinder um ein Schuljahr verschoben werden. Dazu müssen die Eltern einen schriftlichen Antrag bei der Grundschule einreichen.
Kinder, die im Zeitraum vom 01.10. bis 31.12. geboren wurden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig in die Grundschule aufgenommen werden. In diesem Fall nehmen Sie bitte vor der Schuleinschreibung Kontakt mit der Schulleitung auf. In besonderen Fällen können auch die Kinder eingeschult werden, die erst nach dem 31.12. sechs Jahre alt werden. Hier ist ein schulpsychologisches Gutachten erforderlich.
Zur Anmeldung mitzubringen sind
- die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- die Bescheinigung des Gesundheitsamtes, sofern diese vorliegt
- der Zurückstellungsbescheid vom letzten Jahr
- der Sorgerechtsbeschluss
Eine Anmeldung zur Mittagsbetreuung in den Räumlichkeiten der Grundschule kann ebenfalls an diesem Tag vorgenommen werden.